Bonpflicht für Bäckereien – MIT ist dagegen

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„Was soll das?“ ist die berechtigte Frage, die sich Verbraucher und erst recht die mittelständischen Unternehmen stellen, wenn es um die Bonpflicht, etwa beim Brötchenverkauf, geht. Diese sieht ab dem 1. Januar 2020 vor dass jeder Betrieb mit elektronischer Kasse jedem Kunden einen Bon ausgeben muss – unabhängig davon ob der Kunde diesen will oder nicht.

Wenn man allein den Zeitaufwand beim Personal und die zusätzlichen Wartezeiten für die Kunden addiert, ergibt sich durch diese fragwürdige Maßnahme ein hoher volkswirtschaftlicher Schaden. Ganz abgesehen von der Umwelt, die durch die Unmengen an bedrucktem (Thermo-) Papier unnötig belastet wird.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU Moers positioniert sich ausdrücklich gegen die Einführung einer Bonpflicht, die sogar den Brötchenverkauf umfasst.

Während in vielen Lebensmittelgeschäften inzwischen aus Gründen der Nachhaltigkeit gefragt wird, ob der Ausdruck eines Kassenbons gewünscht wird, soll hier der umgekehrte Weg beschritten werden.

„Ich habe bisher in jeder Bäckerei auf Wunsch einen Kassenbon erhalten“, so der Vorsitzende der MIT, Noel Schäfer, „und die Verkäufe werden ohnehin in der Kasse auch ohne Belegausdruck verbucht. Warum muss man den Ausdruck eines Belegs, der ohnehin meistens weggeworfen wird, zur Pflicht machen?“

Der MIT-Moers setzt sich deshalb gemeinsam mit dem MIT-Bundesverband für eine Rücknahme der Bonpflicht durch eine schnellstmögliche Gesetzesänderung ein. Gemeinsam fordern sie den Bundesfinanzminister auf unverzüglich Befreiungsmöglichkeiten für alle Warenverkäufer mit Massenkundschaft zu erlassen und so die Belegausgabepflicht zurückzunehmen.

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