MIT fordert: „Freie Verwendung der Corona-Soforthilfen für Kleinbetriebe!“

 In Pressemitteilungen

Das gemeinsame Soforthilfe-Programm von Bund und Ländern unterstützt auch Solo-Selbstständige, im Volksmund als Ein-Mann-Betriebe bezeichnet.
Das Geld darf jedoch nur für Betriebskosten ausgegeben werden und nicht für den privaten Lebensunterhalt.

Schaut man genauer auf die Gruppe der Solo-Selbstständigen, so findet man viele, deren berufliche Tätigkeit ohne größere betriebliche Aufwendungen in privaten Räumen ausgeübt wird. Die Palette reicht vom Dienstleister für Instandsetzungsarbeiten bis hin zu Künstlern und Kreativschaffenden.

„Die Corona-Soforthilfe entfaltet nicht ihre beabsichtigte Wirkung, wenn sie sich ausschließlich an liquiditätsorientierten Belastungen wie Mieten, Leasingwagen oder Sachkosten orientiert“, so Noel Schäfer, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU-Moers, „Sie muss vielmehr auch an den durch die Corona-Pandemie bedingten substantiellen Umsatzeinbrüchen der Betroffenen ausgerichtet werden, sonst gehen zahlreiche Solo-Selbstständige leer aus.“ 

Darüber hinaus ist man bei der MIT-Moers der Meinung, dass Solo-Selbstständige eigenständig entscheiden sollten, ob die Soforthilfe auch für Lebenshaltungskosten verwendet wird oder die Betroffenen einen Antrag auf Zahlung einer Grundsicherung stellen.

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